Aus dem ESF Bayern Programm 2014-2020 werden Restmittel in Höhe von 2,21 Mio. Euro für die AJS Vorschaltmaßnahmen bis Ende 2022 zur Verfügung gestellt.
Notwendig geworden ist dies nachdem die seit 2009 über den ESF geförderten Maßnahmen der Vorschaltprojekte, die sozial benachteiligten jungen Menschen auf dem Weg zur Ausbildungsreife unterstützen, nicht mehr in dem neuen Programm ESF+ Bayern ab 2011 vorgesehen sind. Grund dafür sind die für die kommenden sieben Jahre weniger zur Verfügung stehenden Mittel als in der letzten Förderperiode.
Das StMAS hat in einem Schreiben an die LAG JSA bekräftigt, dass die Staatsregierung von der Notwendigkeit und dem Erfolg der AJS Projekte nachwievor voll überzeugt sei.