Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit – Förderung
Die dauerhafte Eingliederung von sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen in den Arbeitsmarkt wird in Bayern im Rahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit unterstützt.
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern richtet sich an Jugendliche im Sinne des § 13 Abs. 2 SGB VIII. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Vorschaltprojekten und von außerbetrieblichen und kooperativen Ausbildungsprojekten.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit liegt auf der Förderung der Ausbildungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen von Vorschaltprojekten. Ziel ist es, die Ausbildungsreife so zu verbessern, dass eine Integration in eine schulische oder betriebliche Ausbildung möglich wird.
In den geförderten Ausbildungsprojekten werden die jungen Menschen in Jugendwerkstätten unter betriebsgleichen Bedingungen in einem Beruf ausgebildet.
Die Förderrichtlinie der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für Ausbildung- und Qualifizierungsprojekte finden Sie hier:
Die LAG JSA berät Einrichtungen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Förderfragen, insbesondere zu der o.g. Förderung.
Sabrina Rudlof
Fachberatung/Förderung
Tel.: 089-159187-78
rudlof@ejsa-bayern.de