Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen sanktioniert. Das gilt auch für Menschen, die jünger als 25 Jahre sind. Die Maßnahmen sind nach wie vor umstritten. Für die einen sind es Erziehungsmaßnahmen, für andere Strafen.
Bereits die zweite Pflichtverletzung kann zum vollständigen Wegfall der Leistung – auch der Kosten der Unterkunft – führen. Wohnungslosigkeit kann die Folge sein. Bei den unter 25-Jährigen brechen sogar ein Viertel nach der Sanktionsverhängung den Kontakt zu ihrem Jobcenter ab, was das Abdriften in die Marginalisierung befördert. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert in einem Zwischenruf die politisch Verantwortlichen auf, die verschärften Sanktionsregeln im SGB II für junge Menschen unter 25 Jahren abzuschaffen. Die beiden Papiere finden Sie hier: KV_Hintergrundpapier Sanktionen U25 KV_Zwischenruf Sanktionen U25