StMAS veröffentlicht Handlungsempfehlungen Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit (ehemaligen) unbegleitet minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ohne gute Bleibeperspektive

Im Rahmen des For.UM, einem Gremium, dem die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die zuständigen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung, die Kommunalen Spitzenverbände, die Heimaufsichten der Regierungen sowie Vertreter der Wirtschaft angehören, wurde das hier vorliegende Papier mit grundsätzlichen Handlungsempfehlungen erarbeitet.

Am Donnerstag, den 08.03.2018, wurde diese Vorlage auch im bayerischen Landesjugendhilfeausschuss diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die LAG JSA Bayern informiert ihre Mitglieder und alle Interessierten über dieses Papier und empfiehlt es zur Lektüre, auch wenn es viele unserer Wünsche offen lässt.
Am 19.11. 2018 ist eine Fachveranstaltung geplant, bei der Beispiele guter Praxis im Sinne dieses Papiers vorgestellt und diskutiert werden sollen, um daraus für die künftige Integrationsarbeit wichtige Schlussfolgerungen zu ziehen.

Das Papier zieht folgendes Fazit:

  • Solange sich (ehemalige) UMA in Bayern aufhalten, benötigen sie eine sinnstiftende Tagesstruktur, Bildungsmöglichkeiten und Unterstützung für ihre Perspektivenentwicklung. Sind diese Rahmenbedingungen nicht gegeben, sind unabhängig von der Herkunft und vom Aufenthaltsstatus Fehlentwicklungen bis hin zur Kriminalisierung als häufige Folge zu befürchten.
  • Für die modellhafte Erprobung einzelner Projekte, die meist mit überschaubarem Finanzierungsaufwand gestaltet und organisiert werden können, bedarf es oft auch entsprechender Mittel (Projektförderung). Alle Ebenen und Verantwortungsbereiche sind gefordert, hierfür nach geeigneten Ansatzpunkten zu suchen und ggf. auch Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen anzustoßen.
  • Zu prüfen sind Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der finanziellen Unterstützung durch ESF und andere Europäische Fonds.
  • Weitere Öffnungen im SGB II und III oder Analoganwendungen entsprechender Gesetze für die Überbrückung der Zeit bis zur vollzogenen Ausreise oder zum Erreichen einer längeren Bleibeperspektive sind auf Bundesebene zu prüfen und ggf. umzusetzen.
  • Es wird empfohlen die gemeinsam abgestimmte Arbeitshilfe in der Unterarbeitsgruppe des For.UM jährlich auf Aktualität zu überprüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Hier können Sie die aktuelle Endfassung downloaden: 2018_02_19_Endfassung_AG_Bleibeperspektive_For UM