Übergangsregelung Corona gültig bis 15.12.2021

Neue Version der Information für Veranstalter von ESF-Projekten der Förderaktionen 2, 4, 4b, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14 und REACT-EU Projekten der Förderaktionen 17 und 19 mit Stand vom 01.12.2021 mit der Bitte um Beachtung.

Folgende Regelung wurde neu aufgenommen:

Werden aufgrund von Zugangsbeschränkungen (z.B. 2G-Regelungen) Teilnehmende von Präsenzunterricht ausgeschlossen, soll der Projektträger an erster Stelle prüfen, ob Alternativen in Online- oder Hybridform möglich sind. Wenn keine Alternativen möglich sind, kann eine Anpassung bei Unterschreitung der Teilnehmendenzahlen aufgrund der geltenden Corona-Beschränkungen in Absprache mit der Bewilligungsstelle erfolgen. Die Unterschreitung der Teilnehmendenzahlen ist vom Projektträger zu begründen und zu belegen.

Übergangsregelung Corona Stand 01.12.21