Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus plant eine Änderung der Berufsschulordnung. Es sollen neben den bekannten Formen der beruflichen Beschulung wie Berufsgrundschuljahr, Berufsintegrationsklassen etc. weitere „geeignete Unterrichtsangebote“ geschaffen werden können. Damit sollen vor allem die Belange der Beschulung von jungen geflüchteten Menschen neu festgelegt werden. Die LAG JSA befürchtet, dass dies eingeschränkte Sprachangebote mit geringer Stundenzahl bedeuten kann, da nicht benannt wird, um welche Angebote es sich handelt. Sie fordert in ihrer aktuellen Stellungnahme, dass der Zugang zu Bildung nicht an aufenthaltsrechtliche Gegebenheiten geknüpft wird. Die Stellungnahme finden Sie hier.