Die sozialpädagogische Begleitung im Jugendwohnen ermöglicht es Minderjährigen, außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Es dient der Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. In ihrer Standortbestimmung AUSWÄRTS DAHEIM hat die LAG Jugendsozialarbeit das gemeinsame Selbstverständnis vom Jugendwohnen in Bayern formuliert.
Jugendwohnen ist ein Ort zum Leben und Lernen: Die KJS Bayern hat in einer im Juni 2020 veröffentlichten Broschüre die Angebote, Leistungen und Erfolge des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens umfassend dargestellt.
Als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe ist das Jugendwohnen im § 13 Abs. 3 des SGB VIII in der Jugendsozialarbeit rechtlich verankert und definiert: „Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden …“
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