Jugendwohnen

Ein Angebot für die berufliche Zukunft

Das Jugendwohnen ist für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt nicht an ihrem Wohnort die Berufsausbildung oder (Berufs-)Schule absolvieren können. Es bietet jungen Menschen bezahlbaren Wohnraum (in der Regel in der Gruppe mit Gleichaltrigen) und sozialpädagogische Begleitung in notwendigem Umfang an.

Die sozialpädagogische Begleitung im Jugendwohnen ermöglicht es Minderjährigen, außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Es dient der Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. In ihrer Standortbestimmung AUSWÄRTS DAHEIM hat die LAG Jugendsozialarbeit das gemeinsame Selbstverständnis vom Jugendwohnen in Bayern formuliert.

Jugendwohnen ist ein Ort zum Leben und Lernen: Die KJS Bayern hat in einer im Juni 2020 veröffentlichten Broschüre die Angebote, Leistungen und Erfolge des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens umfassend dargestellt.

Als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe ist das Jugendwohnen im § 13 Abs. 3 des SGB VIII in der Jugendsozialarbeit rechtlich verankert und definiert: „Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden …“

Kontakt

Melanie Mahabat Bahar
Geschäftsführung
Tel.: 089 159187-82
mahabat@lagjsa-bayern.de

Michael Kroll
Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: 089 54497-140
michael.kroll@caritas-bayern.de