Jugendwohnen (JW)

Logo-AuZu-Bayern.websitejpgJugendwohnen

Das Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt sowie aus sonstigen Mobilitätsgründen ihre Familie verlassen und an einem entfernten Ort ihre Berufsausbildung oder ihre (Berufs)Schule und ihren Alltag gestalten müssen. Es bietet jungen Menschen bezahlbaren Wohnraum (in der Regel in der Gruppe mit Gleichaltrigen) mit Voll- oder selten Teilverpflegung sowie sozialpädagogische Begleitung im notwendigen Umfang. Die konstitutive sozialpädagogische Begleitung im Jugendwohnen ermöglicht es Minderjährigen außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Es dient der Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. In ihrer Standortbestimmung AUSWÄRTS DAHEIM hat die LAG Jugendsozialarbeit das gemeinsame Selbstverständnis vom Jugendwohnen in Bayern formuliert. Diese kann hier heruntergeladen werden.

Jugendwohnen – ein Ort zum Leben und Lernen: Die KJS Bayern hat in einer im Juni 2020 veröffentlichten Broschüre die Angebote, Leistungen und Erfolge des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens – auch hinsichtlich seiner Bedeutung als Standortfaktor zur Ermöglichung betrieblicher Berufsausbildung – umfassend dargestellt.

Als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe ist das Jugendwohnen im § 13 Absatz 3 des SGB VIII in der Jugendsozialarbeit rechtlich verankert und definiert: „Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden …“

Eine Übersicht über alle Einrichtungen des Jugendwohnens sowie weitere Informationen zum Jugendwohnen finden Sie hier.

 

Jugendwohnen – ein Angebot für die berufliche Zukunft