Was ist Jugendsozialarbeit?

Ein Überblick

Die Jugendsozialarbeit (JSA) ist der Leistungsbereich der Jugendhilfe, der die berufliche, schulische und soziale Integration junger Menschen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt zum Ziel hat. Durch ihre Angebote in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern werden verschiedene Formen sozialpädagogischer Hilfen bei der Bewältigung von Problemen etwa im Umfeld von Schule, Ausbildung und Beruf sowie durch Migration eingesetzt.

Rechtsgrundlagen: SGB VIII § 13 Jugendsozialarbeit

Die Rechtsgrundlagen der Jugendhilfe finden sich im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII § 13):

Die Jugendsozialarbeit richtet sich an die Zielgruppe der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigen jungen Menschen bis 27  Jahre mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf.  § 13 SGB VIII grenzt unter anderem die Angebote der Jugendsozialarbeit von denen der offenen Jugendarbeit und der Jugendhilfe ab:

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

Zielgruppen der Jugendsozialarbeit

Die Jugendsozialarbeit kümmert sich um sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen bis 27 Jahre mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf. Das sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres familiären oder sozialen Umfelds, ihrer ethnischen  oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligung erfahren haben und/oder psychische und physische Auffälligkeiten aufweisen. Diese erschweren ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf.

Ziele, Aufgaben und Leistungsbereich Jugendsozialarbeit

Die Jugendsozialarbeit

  • befähigt zur selbständigen Lebensgestaltung
  • fördert die soziale Integration und Teilhabe
  • wirkt Bildungsbenachteiligung entgegen
  • fördert die schulische und berufliche Ausbildung und die Eingliederung in die Arbeitswelt

Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit

Das sind die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit:

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS)

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS)
In jugendhilfeorientierten Einrichtungen und Projekten werden benachteiligten jungen Menschen sowohl erste Orientierungsangebote, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte als auch Vollausbildung angeboten. Vorrangig finanziert über Arbeitsmarktförderung, Jugendhilfe und ESF-Mitteln wird ein weitgehend betrieblich orientiertes Hilfsangebot vorgehalten.

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Schulbezogene Jugendsozialarbeit (SJS)

Schulbezogene Jugendsozialarbeit (SJS)
Schulbezogene Jugendsozialarbeit – das sind Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit am Ort „Schule“ haben. SJS richtet den Blick bewusst auf die jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen. So verstanden geht es um sozialpädagogisches Handeln für diese Zielgruppe in und an der Schule und nicht für alle SchülerInnen. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS – bildet mit seinem klaren Zielgruppenbezug und konkreten Kooperationsmodell von Jugendhilfe und Schule den Schwerpunkt in den Angebotsformen der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit.

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Migrationsbezogene Jugendsozialarbeit (MJS)

Migrationsbezogene Jugendsozialarbeit (MJS)
Jugendmigrationsdienste und diverse Einzelprojekte für junge Migrantinnen und Migranten stellen eine wichtige Säule dieses Angebotes dar. Als Querschnittsaufgabe liegt ergänzend, vor allem in schul- und arbeitsweltbezogenen Angeboten, ein besonderes Augenmerk auf diese Zielgruppe, da sie dort überproportional häufig vertreten ist.

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Jugendwohnen (JW)

Jugendwohnen (JW)
Im Rahmen ihrer Berufsausbildung oder Ausbildungsvorbereitung müssen junge Menschen oftmals fern von zu Hause wohnen. Die Einrichtungen des Jugendwohnens bieten ihnen dafür Zusammenleben mit Gleichaltrigen in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen.

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Aufsuchende Formen der Jugendsozialarbeit

Aufsuchende Formen der Jugendsozialarbeit
Hier handelt es sich insbesondere um Projekte in sozialen Brennpunkten, Einrichtungen für Jugendliche mit Drogenproblemen, Beratungsstellen zu besonderen Problemlagen bis hin zu sozialen Trainingskursen für straffällige Jugendliche.

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