Diese stellt ein marktorientiertes betriebliches Lernfeld zur Verfügung, in dem die Qualifizierung und Ausbildungen berufs- und sozialpädagogisch begleitet werden. Der nahtlose Übergang von niedrigschwelligen Angeboten über Vorschaltmaßnahmen in eine Ausbildung stellt ein besonderes Merkmal der AJS dar. Die Betriebe der AJS sind mit der regionalen Wirtschaft, den Jobcentern und Arbeitsagenturen und der Jugendhilfe verknüpft. Die AJS verfolgt das Ziel der umfassenden beruflichen und sozialen Teilhabe sozial benachteiligter junger Menschen.
Seit 1984 unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die AJS mit einem eigenen Förderprogramm.
Vorschalt- und Ausbildungsprojekte Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie vom 30.03.2023 gültig bis 31.08.2026
Hier können Sie den AJS-Flyer herunterladen.
Gesetzliche Grundlage der AJS: § 13 SGB VIII
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
Struktur der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
Effekte der AJS
Die im Förderprogrammm durchgeführten Vorschalt- und Ausbildungsmaßnahmen beteiligen sich an einer jährlichen Effekteevaluierung. Diese wird durch das Institut für Praxisforschung und Evaluation (IPE) der Evangelischen Hochschule Nürnbergwissenschaftlich begleitet.
Qualitätsentwicklung und Gütesiegel in der AJS
Die Einrichtungen der AJS haben sich seit dem Jahr 2000 der stetigen Qualitätsentwicklung verpflichtet. Dafür maßgeblich ist das Gütesiegel „Soziale und Berufliche Integration“
Qualitätsentwicklung und Gütesiegel werden wissenschaftlich durch das Institut für Praxisforschung und Projektentwicklung (IPP) begleitet.
Einrichtungen der AJS in Bayern
Hier finden Sie die Einrichtungen, die im Bereich der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Bayern tätig sind.
Förderverfahren
Die dauerhafte Eingliederung von sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen in den Arbeitsmarkt wird in Bayern im Rahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit unterstützt. Das Förderprogramm des Freistaats Bayern richtet sich an Jugendliche im Sinne des § 13 Abs. 2 SGB VIII. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Vorschaltprojekten und von außerbetrieblichen und kooperativen Ausbildungsprojekten.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit liegt auf der Förderung der Ausbildungsreife und der Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen von Vorschaltprojekten. Ziel ist es, die Ausbildungsreife so zu verbessern, dass eine Integration in eine schulische oder betriebliche Ausbildung möglich wird. In den geförderten Ausbildungsprojekten werden die jungen Menschen in Jugendwerkstätten unter betriebsgleichen Bedingungen in einem Beruf ausgebildet.
Die Förderrichtlinie der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für Ausbildung- und Qualifizierungsprojekte finden Sie hier: Förderrichtlinie vom 30.03.2023 gültig bis 31.08.2026
Die LAG JSA berät Einrichtungen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Förderfragen, insbesondere zu der o.g. Förderung. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rudlof.
Kontakt
Melanie Mahabat Bahar
Geschäftsführung
Tel.: 089 159187-82
mahabat@lagjsa-bayern.de
Sabrina Rudlof
Fachberatung/Förderung
Tel.: 089 159187-78
rudlof@ejsa-bayern.de