Rücknahme von Verwaltungsvorgaben gefordert

Das Integrationsgesetz wird durch Anweisungen des bayerischen Innenministeriums ausgehebelt und erschwert die Integrationsbemühungen bei jungen Geflüchteten in Bayern. Mit dieser Weisung wird eine Duldung für die Dauer der Berufsausbildung schon dann untersagt, wenn erste formelle Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts des jungen Menschen angekündigt sind – hier reicht schon eine erste Vorladung zur Ausländerbehörde aus. Der im Integrationsgesetz aufgenommene Halbsatz, dass das Bleiberecht für die Dauer der Ausbildung nur dann erteilt werden soll, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“, verdeutlicht die Möglichkeiten der Veraltung.

Die LAG JSA und die Freie Wohlfahrtspflege haben sich diesbezüglich an den bayerischen Ministerpräsidenten gewandt und fordern von ihm, dass er für integrationsfördernde Maßnahmen und kongruentes Handeln der Ministerien im Sinne der bayerischen Integrationspolitik sorgt. Den genauen Wortlaut des Schreibens finden Sie hier.