BJR, Freie Wohlfahrt und LAG Jugendsozialarbeit Bayern starten gemeinsam Gesetzesinitiative zum AGSG zur Klärung der Eigenmittelerfordernis bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
Die drei Organisationen haben sich darauf verständigt, gemeinsam eine Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch (AGSG) anzustreben. Inhalt dabei ist eine Klärung der gesetzlichen Definition von Eigenmitteln und Eigenleistungen, die im SGB VIII von freien Trägern gefordert werden. Dazu soll, analog zu anderen Bundesländern, gesetzlich klargestellt werden, dass Eigenleistungen wie ehrenamtliche Mitarbeit und die von den Trägern zu erbringenden Gemeinkosten auch zu den Eigenmitteln gezählt werden müssen, damit diese in ihrer Leistungskraft nicht überfordert werden.
Der im Oktober von der Vollversammlung des BJR angestimmte Vorschlag für einen neuen Passus im AGSG wird nun ins Gespräch mit Politik und Ministerien gebracht, um nach einer möglichst einvernehmlichen und raschen Lösung zu suchen.
Hier finden sie unseren Vorschlag: Initiative-AGSG-2019-11-28