Laut StMUK und StMAS kommt der Zusammenarbeit mit den Akteuren der Jugendberufsagenturen und den Trägern der Jugendwerkstätten der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit besondere Bedeutung zu. Lesen Sie hierzu die Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen / Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Familie, Arbeit und Soziales vom 4.12.2020:

BayMbl2021-01-20.Koop.Schule.Jugendamt