Die LAG JSA Bayern bezieht in der Weiterentwicklung des Förderprogrammes Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)  in Sachen Eigenmittelerfordernis Position.

Durch die sich abzeichnenden Verschärfungen bei den Regelungen zur Eigenmittelerfordernis sieht die LAG Jugendsozialarbeit und ihre Mitglieder  die Beteiligung der freien Träger für die Zukunft wesentlich erschwert, wenn nicht gar gefährdet.  Mit der aktuellen Positionierung hat sich die LAG Jugendsozialarbeit an Staatsministerin Schreyer sowie an damit befasste Akteure in Politik und Verwaltung gewandt.

Das langjährige und gute Zusammenspiel der öffentlichen und freien Träger in der Durchführung der Jugendsozialarbeit an Schulen hat den Erfolg des über die Landesgrenzen hinaus beispielhaften Förderprogramms mit geprägt. Das aktuelle Förderprogramm JaS 1000, das durch vorgezogene Haushaltsmittel 1000 Stellen bis 2018 vorsieht wird aktuell weiterentwickelt. Der Oberste Rechnungshof bemängelt in seiner Prüfung die vielerorts übliche Praxis der Refinanzierung von Eigenmitteln durch die Kommunen, mit der bisher die Eigenmittelerfordernis für freie Träger „entschärft“ werden konnte.

Durch die Verankerung der JaS-Förderung als freiwillige Leistung unterliegt diese dem Zuwendungsrecht der Bayrischen Haushaltsordnung, die Eigenmittel vorsieht. Dem entgegen steht der gesetzlich verbriefte Vorrang freier Träger in der Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe nach §4 Abs. 2 SGB VIII. Hier sind Lösungen dringend notwendig, denn die Jugendsozialarbeit an Schulen kann von ihrer Aufgabe her nicht als freiwillige Leistung betrachtet werden, sie ist ein notwendiges Angebot. In der Durchführung  ist schon in den vergangenen Jahren eine Zunahme der öffentlichen Träger, die als Anstellungsträger von JaS-Fachkräften fungieren, zu verzeichnen. Ohne ein klares Bekenntnis für das Engagement freier Träger in der Jugendsozialarbeit an Schulen, das sich in Form von Lösungen niederschlägt, die freie Träger nicht unzumutbar belasten, steht ein weiterer Rückgang der freien Träger zu befürchten. Das Positionspapier finden Sie hier.