Stand: 28. Januar 2021
Grundlagen und Zahlen zum Jugendwohnen in Bayern
Jugendwohnheime sind eine Wohnform mit sozialpädagogischer Begleitung nach § 13 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für junge Menschen ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren in schulischer oder beruflicher Ausbildung.
Die Jugendwohnheime unterstützen und ermöglichen seit vielen Jahrzehnten duale Berufsausbildung, indem sie während des Blockschulunterrichts an den Berufsschulen eine adäquate Unterbringung mit Verpflegung und pädagogischer Alltagsbegleitung während der auswärtigen Unterbringung der Auszubildenden gewährleisten und so zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss beitragen.
Aufgrund der Unterbringung von minderjährigen Berufsschülerinnen und -schülern verfügen die Jugendwohnheime über eine Betriebserlaubnis der Heimaufsicht der zuständigen Regierung (Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII).
In Bayern gibt es ca. 80 Einrichtungen des Jugendwohnens mit etwa 9.000 Plätzen. Ungefähr 75 Prozent dieser Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft katholischer Verbände oder Organisationen.
In etwa 50 Prozent dieser Einrichtungen des Jugendwohnens stellen Blockschülerinnen und Blockschülern eine wesentliche Belegungsgruppe dar, dies sind landesweit ca. 40 Einrichtungen mit ungefähr 3.000 Plätzen für wechselnde Blockschülerinnen und Blockschüler.
Die ganze Pressemitteilung können Sie hier downloaden: Situation_Jugendwohnen_Blockschueler_innen_2021-01-28