Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Sommer 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Verfahrenslotsen sollen dabei anspruchsberechtigte junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten lotsen. Als weitere Aufgabe sollen die Verfahrenslotsen den örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützen und den Wissenstransfer gewährleisten.
Frau Jessica Leimbeck vom Bayerischen Landesjugendamt gab einen vertieften Einblick in die Arbeit der Verfahrenslotsen in Bayern. Im Anschluss loteten die Teilnehmer*innen gemeinsam aus, welche Kooperationsmöglichkeiten und Vernetzung mit der Jugendsozialarbeit möglich sind. Ergebnis: Die Verfahrenslotsen sind für alle Felder der Jugendsozialarbeit wichtige Kooperations- und Netzwerkpartner, auf die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit aktiv zugehen können, indem sie ihr örtliches Jugendamt kontaktieren.
Hier können Sie sich die Präsentation herunterladen: https://lagjsa-bayern.de/wp-content/uploads/2024/07/20240716-ejsa-talk-Verfahrenslotse.pdf