Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern tritt mit ihren Mitgliedsverbänden für die Belange der benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, ein. Rechtsgrundlage dafür ist § 13 SGB VIII.
Zur Verwirklichung dieses Anspruchs und zur Vertretung der Interessen junger Menschen gegenüber Politik, Behörden und Institutionen haben sich die freien Träger der Jugendsozialarbeit in Bayern in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA) zusammengeschlossen. Sie arbeitet abgestimmt mit der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und partnerschaftlich mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und weiteren Partnern zusammen.
Die Geschäftsstelle der LAG JSA befindet sich in der Loristr. 1 in München (Tel.: 089 159187-82). Sie erreichen uns persönlich Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag sind wir bis 13:00 Uhr im Haus.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.