Fachtag der LAG JSA – Entwicklung ab 2022

140 Vertreter der Ministerien (StMAS, StMUK), Fachleute der Jugendsozialarbeit und Arbeitsagenturen und Jobcenter besuchten am 3.12.2019 den Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft in Nürnberg. Gemeinsam hielt man Rückschau auf die Entwicklungen in der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit angesichts dem Ende des jetzigen Förderzeitraumes in 2021. Barbara Klamt, Geschäftsführerin der LAG JSA, zeigte auf, was an Entwicklungen auf konzeptioneller und finanzieller Ebene in Zukunft nötig sein wird, um den sozial benachteiligten jungen Menschen in Bayern passende und individuelle Angebote machen zu lönnen. Ein Appell an die bayerische Staatsregierung „das dies nicht ohne eine neue und auskömmliche Förderstruktur“ erging. Der Vertreter des Sozialministeriums, Referatsleiter Andreas Holste, sagte in seiner Rede entsprechende Unterstützung seines Hauses zu. Der Freistaat Bayern fördert die Jugendsozialarbeit sowohl an den Schulen mit dem JaS-Programm und die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit durch die AJS Förderrichtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Bayern und Mitteln aus dem Landeshaushalt. Die für die AJS geltende Förderrichtlinie muss ab 2022 neu aufgelegt werden.

Auf die komplizierte Förderung und gesetzliche Berücksichtigung der Jugendsozialarbeit ging Prof. Dr. Bernd Schlüter ein, der anschaulich verdeutlichte, was die Versäulung der Sozialgesetzbücher für die Umsetzung dieses Angebots bedeutet. Denn die AJS ist sowohl in den Bereichen der Arbeitsförderung, der Grundsicherung und der Jugendhilfe verortet und berührt daher in der Praxis drei verschiedene SGBs mit unterschiedlichen Gesetzes- und Verwaltungslogiken, um für die jungen Menschen entsprechende Angebote machen zu können. Das stellt die freien und kommunalen Träger jedes Jahr vor neue Herausforderungen bei der Beantragung der Projektförderung. Hinzu kommt, dass die Förderung selten kostendeckend ist und für die Träger ein erhebliches betriebswirtschaftliches Risiko bedeutet. Prof. Schlüter machte sehr deutlich, dass die AJS nach § 13 SGB VIII eine Pflichtleistung des Staates für die jungen Menschen ist und entsprechend finanziert werden muss. Seine Empfehlung für die Zukunft ging dahin, die in Bayern neu installierten Jugendberufsagenturen, ein Ort an dem junge Menschen aus allen Rechtskreisen beraten werden, zu fördern und eine entsprechende Infrastruktur für die Jugendwerkstätten als Ort der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit zu schaffen.

Klaus Umbach, Vorsitzender der LAG JSA, zog folgendes Fazit für die LAG JSA: ein Nahziel wird sein, die Förderrichtlinie ab 2022 für die AJS entsprechend gut und gemeinsam mit allen Akteuren zu gestalten, die Jugendberufsagenturen zu installieren und zu fördern, damit der Übergang der jungen Menschen in das Berufsleben gelingt und drittens den derzeit auf Bundesebene stattfindenden Reformprozess der Gesetzgebung der Jugendhilfe aus den Ländern heraus mit zu steuern, um die Chance nicht zu vertun, den § 13 SGB VIII als gesetzliche Grundlage für die Jugendsozialarbeit zu überarbeiten.

Jetzt werden die Weichen gestellt, dass die Förderung für die jungen Menschen in Bayern nachhaltig gesichert wird und kein junger Mensch verloren geht.

 

Material zu dem Fachtag können Sie hier herunterladen:

Input Prof. Schlüter

Kooperation ist nötig! AJS in Bayern

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